Position
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Nach der Prüfung der Anmerkungen zum Abschnitt und/oder Kapitel ist der nächste Schritt das Auffinden der zutreffenden Position. Positionstexte, auch Aufzählungen im Positionstext, haben Ausschließlichkeitscharakter. Eine Ausweitung der Warenkreise ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen hiervon sind nur im Rahmen bestimmter Anmerkungen und der AVen zulässig.

Die Erläuterungen zu den in Betracht zu ziehenden Positionen werden ausgewertet. Sie enthalten neben beispielhaften Aufzählungen, die den Warenkreis der Position verdeutlichen, häufig präzise Abgrenzungslinien gegenüber anderen Positionen. Die Erläuterungen zu Positionen, die einen Stoff anführen, geben in zahlreichen Fällen an, daß auch solche Waren zu dieser Position gehören, die mit anderen Stoffen verbunden sind; sie grenzen den zulässigen Umfang der Verbindung ein, in dem sie z. B. festlegen, daß der fremde Stoff nur eine Verstärkung, eine Unterlage, einen Gerüststoff oder dgl. darstellen darf.