Die Einfuhrliste gibt für jede Ware an, ob die Einfuhr ohne Genehmigung zulässig ist oder ob Genehmigungen, Lizenzen, Ursrungszeugnisse, Überwachungsdokumente etc. vorzulegen sind.
Sobald Sie im Nomenklaturbildschirm Ihre elfstellig Codenummer ermittelt haben, erscheint am unteren Rand eine Zeile mit der Einfuhrliste:
Im vorliegenden Beispiel ist bei Einfuhren aus bestimmten Ländern (Weißrussland, Nordkorea, Usbekistan) eine Einfuhrgenehmigung (EG) vorzulegen. Zudem ist aus allen Ländern (TOUT) ein Ursprungszeugnis (U) erforderlich.
Die Abkürzungen:
EG |
= |
Einfuhrgenehmigung |
U |
= |
Ursprungszeugnis |
UE |
= |
Ursprungserklärung |
EKM |
= |
Einfuhrkontrollmeldung |
UED |
= |
Überwachungsdokument |
L |
= |
Lizenz |