Umschlüsselung
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Nach den Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind Ausfuhren bestimmter Güter von einer Genehmigung abhängig.

Welche Güter das im einzelnen sind, regelt die so genannte Ausfuhrliste.

Das Warenverzeichnis bietet Ihnen mit dem Schlüsselsymbol eine direkte Verbindung dorthin.


Beispiel:

Ausgeführt wird Beryllium der Codenummer 2825 9020 00 0. Klicken Sie auf das Schlüsselsymbol:

Sie sehen das so genannte Umschlüsselungsverzeichnis, das eine Verbindung zwischen der Warennummer (Spalte "Warenbenennung") und der Nummer der Ausfuhrliste (Spalte AL) darstellt und somit die Prüfung bei der Einstufung anhand der Ausfuhrliste erleichtert.


Doppelklicken Sie auf den Block mit der Schlüsselnummer 1C230:

Da die Schlüsselnummern blockweise erfasst sind, werden sie auch in einer Anzeige dargestellt. Scrollen Sie bis nach unten:

Sie sehen jetzt die Details zur Schlüsselnummer der Ausfuhrliste und können prüfen, ob Ihre Ware von der Genehmigungspflicht betroffen ist.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Hilfe zur Ausfuhrliste.